Gemäß dem Saatgutverkehrsgesetz und der Rebenpflanzgutverordnung müssen Sie eine Beschaffenheitsprüfung von Reben, die als Basis veredlungsfähige Edelreiser und blinde Unterlagsreben besisen, durchführen lassen.
Nach dem Saatgutverkehrsgesetz und der Rebenpflanzgutverordnung darf Rebenpflanzgut, hier veredlungsfähige Edelreiser und blinde Unterlagsreben, nur in Verkehr gebracht werden, wenn es, vorschriftsmäßig sortiert und gekennzeichnet, nach erfolgreicher Beschaffenheitsprüfung anerkannt ist.
Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Die Zuständigkeit obliegt der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Registrierung im WeinInformationsPortal (WIP) der Landwirtschaftskammer. Es wird eine Betriebsnummer der Landwirtschaftskammer benötigt.
Es sind keine Fristen zu beachten.
Es fallen Gebühren gemäß Landesgebührenverordnung an.
Es werden keine Unterlagen benötigt. Alle Daten werden online erfragt.
§ 11 Rebenpflanzgutverordnung (RebPflV)
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
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