Jede Änderung der Betriebsstätte oder betrieblich genutzten Fahrzeuge betreffend, müssen Sie der zuständigen Stelle anzeigen.
Im nicht privaten Bereich müssen Sie für jede Betriebsstätte einen Rundfunkbeitrag unter Berücksichtigung der Zahl der Beschäftigen zahlen. Hierzu sind diverse Angaben notwendig. Ändern sich diese Angaben im Zeitverlauf, müssen Sie jede Änderung der zuständigen Stelle anzeigen.
Diese Anzeige kann sich positiv auf Ihre Beitragsschuld auswirken.
Bitte wenden Sie sich an den Beitragsservice .
Die Änderungen können Sie der zuständigen Stelle einfach online mitteilen.
Betroffen von der Änderungsanzeige sind beispielsweise Änderung der Firmendaten wie Anzahl:
Diese haben Auswirkungen auf Ihren zu zahlenden Beitrag.
Aber auch Änderungen der Anschrift, Zahlungsweisen oder anderen Firmendaten können Sie mit Hilfe des Service-Portals des Beitragsservice einfach mitteilen
Die neue Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, nach dem der Inhaber die Änderung angezeigt hat.
Die zu entrichtende Gebühr ändert sich bei Änderungen in der Anzahl der Beschäftigen, Fahrzeuge; Hotel-/Gästezimmer oder vermieteten Ferienwohnungen
Zur Anmeldung werden nachfolgende Angaben benötigt:
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)
Nutzen Sie zur Mitteilung das Service-Portal des Beitragsservices
Alle Formulare für Institutionen finden Sie hier:
Formulare Unternehmen und Institutionen
Weiterführende Informationen finden Sie in den Infomaterialien des Beitragsservice.
Infomaterialien des Beitragsservice.
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Tel.: 0221 5061-0
Web: www.rundfunkbeitrag.de/kontakt/index_ger.html