Die Veranstaltung von Rundfunk als bundesweites Angebot bedarf einer Zulassung. Alle notwendigen Informationen erhalten Sie nachfolgend.
Wer als Rundfunkveranstalter in Rheinland-Pfalz tätig werden will und eine bundesweite Programmverbreitung beabsichtigt, bedarf der Zulassung der Landesbehörde, indem der Betriebssitz liegt
Die Zulassung ist nicht übertragbar und wird erteilt für:
Bitte wenden Sie sich an die Medienanstalt Rheinland-Pfalz.
Die Zuständigkeit obliegt der Medienanstalt Rheinland-Pfalz.
Die Zulassung muss schriftlich bei der Medienanstalt Rheinland-Pfalz beantragt werden.
Eine Zulassung darf nur an eine natürliche oder juristische Person erteilt werden, die
Die Kosten richten sich nach Art und Umfang der Rundfunkveranstaltung.
Sofern erforderlich hat die zuständige Landesmedienanstalt weitere Auskunft und die Vorlage weiterer Unterlagen zu verlangen.
Sie können gegen ablehnende Entscheidungen Widerspruch einlegen.
Jede geplante Veränderung von Beteiligungsverhältnissen oder sonstigen Einflüssen ist bei der Medienanstalt RLP vor ihrem Vollzug schriftlich anzumelden.
Medienanstalt Rheinland-Pfalz
Turmstraße 10
67059 Ludwigshafen am Rhein
Tel.: +49 621 5202-0
Fax: +49 621 5202-152
E-Mail: mail@medienanstalt-rlp.de
Web: www.medienanstalt-rlp.de