Sie wurden öffentlich als Sachverständige(r) bestellt und vereidigt und die Befristung der Bestellung läuft demnächst ab? Dann können Sie eine Wiederbestellung/Verlängerung beantragen. Näheres erfahren Sie hier.
Wenn Sie als Sachverständige(r) öffentlich bestellt und vereidigt wurden und die Bestellung mit einer zeitlichen Befristung verbunden ist, so können Sie zu gegebener Zeit eine Verlängerung der Bestellung beantragen.
Sofern Sie nach wie vor die Bestellungsvoraussetzungen erfüllen, haben Sie einen Anspruch auf entsprechende Verlängerung.
Bitte wenden Sie sich, je nach Sachgebiet, an die örtlich zuständigen Handwerkskammern, Industrie- und Handelskammern oder Berufskammern wie Landwirtschaftskammer, Ingenieurkammer und Architektenkammer.
Reichen Sie einen Antrag auf Verlängerung der öffentlichen Bestellung und Vereidigung zur/zum Sachverständigen nebst den eventuell erforderlichen weiteren Unterlagen/Nachweisen ein.
Die zuständige Stelle entscheidet in der Regel auf Grundlage der von Ihnen vorgelegten Nachweise über Ihren Antrag. Sofern es noch weiteren Klärungsbedarf gibt, kommt die Behörde auf Sie zu.
Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag und gibt Ihnen ihre Entscheidung bekannt.
Ihrem Antrag auf Verlängerung der öffentlichen Bestellung und Vereidigung zur/zum Sachverständigen ist stattzugeben, wenn Sie nach wie vor über die erforderliche fachliche und persönliche Eignung verfügen.
Die Verlängerung Ihrer öffentlichen Bestellung sollten Sie rechtzeitig vor dem Ablauf der hiermit verbundenen zeitlichen Befristung.
Die zuständige Stelle wird Ihren Antrag schnellstmöglich bearbeiten. Bei weiterem Klärungsbedarf seitens der zuständigen Stelle kann die Bearbeitung erst nach vollständiger Klärung erfolgen.
Dies richtet sich nach der Verwaltungsgebührenordnung des Landes beziehungsweise nach den Gebührensatzungen der nach Landesrecht zuständigen Stellen.
Architektenkammer Rheinland-Pfalz
Hindenburgplatz 6
55118 Mainz
Tel.: +49 6131 9960-0
Fax: +49 6131 6149-26
E-Mail: lgs@akrp.de
Web: www.akrp.de/
Handwerkskammer Trier
Loebstraße 18
54292 Trier
Tel.: +49 651 207-0
Fax: +49 651 207-115
E-Mail: info@hwk-trier.de
Web: www.hwk-trier.de
Industrie- und Handelskammer Trier
Herzogenbuscher Straße 12
54292 Trier
Tel.: +49 651 9777-0
Fax: +49 651 9777-150
E-Mail: infocenter@trier.ihk.de
Web: www.ihk-trier.de/
Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Haus der Landwirtschaft - Burgenlandstraße 7
55543 Bad Kreuznach
Tel.: +49 671 793-0
Fax: +49 671 793199
E-Mail: info@lwk-rlp.de
Web: www.lwk-rlp.de