Eine Steuerberatergesellschaft muss sich in das Berufsregister der Steuerberater eintragen lassen.
Das Berufsregister für Steuerberater wird durch die zuständige Steuerberaterkammer geführt. Eintragungen in das Berufsregister werden von der zuständigen Steuerberaterkammer vorgenommen.
Die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz führt das Berufsregister, in welches die Steuerberater und Steuerbevollmächtigten einzutragen sind, die in Rheinland-Pfalz niedergelassen sind.
Für Steuerberatungsgesellschaften mit Sitz in Rheinland-Pfalz ist die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz zuständig.
Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz
Wenn Steuerberatungsgesellschaften im Registerbezirk anerkannt werden oder wenn sie ihren Sitz in den Registerbezirk verlegen, werden sie in das Berufsregister für Steuerberater eingetragen.
Einzutragen sind:
Hinweis: Meldepflichtig sind nicht nur Verlegungen in einen bestimmten Registerbezirk, sondern auch aus einem Registerbezirk. Dies ist der dortigen zuständigen Steuerberaterkammer zu melden.
Mitteilungen zu Eintragungen im Berufsregister haben unverzüglich zu erfolgen. Mit der rechtzeitigen Mitteilung wird sichergestellt, dass das bei der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz geführte Berufsregister stets auf aktuellem Stand ist.
Besonderheit bei Steuerberatungsgesellschaften: Jede Änderung des Gesellschaftsvertrages, der Satzung, der Gesellschafter oder in der Person der Vertretungsberechtigten ist der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, sofern der Sitz der Gesellschaft in Rheinland-Pfalz liegt, innerhalb eines Monats anzuzeigen.
Mitteilungen zu Eintragungen im Berufsregister haben unverzüglich zu erfolgen. Mit der rechtzeitigen Mitteilung wird sichergestellt, dass das bei der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz geführte Berufsregister stets auf aktuellem Stand ist.
Besonderheit bei Steuerberatungsgesellschaften: Jede Änderung des Gesellschaftsvertrages, der Satzung, der Gesellschafter oder in der Person der Vertretungsberechtigten ist der Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz, sofern der Sitz der Gesellschaft in Rheinland-Pfalz liegt, innerhalb eines Monats anzuzeigen.
Es fallen keine Gebühren an.
Grundsätzlich ist eine formlose Mitteilung ausreichend.
Steuerberatungsgesellschaften müssen jedoch der Mitteilung bei Sitzverlegungen eine Abschrift der entsprechenden Urkunde sowie die Registergerichtseintragung beifügen. Eine der beiden vorgenannten Urkunden ist in öffentlich beglaubigter Form einzureichen. Die Registergerichtseintragung kann auch als amtlicher Ausdruck des Gerichts vorgelegt werden.
§ 76 Abs. 5 Steuerberatungsgesetz (StBerG)
Die Bundessteuerberaterkammer (BStBK) führt nach dem Steuerberatungsgesetz ein elektronisches Gesamtverzeichnis aller Mitglieder der Steuerberaterkammern. Dieses Steuerberaterverzeichnis dient der Information der Behörden und Gerichte, der Rechtsuchenden sowie anderer am Rechtsverkehr Beteiligter. Die Steuerberaterkammern geben die im Berufsregister gespeicherten Daten im automatisierten Verfahren in das von der Bundessteuerberaterkammer geführte Verzeichnis ein. Der Abruf einzelner Daten aus dem Verzeichnis steht jedem unentgeltlich zu.
Online-Steuerberaterverzeichnis der BStBK
Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz
Hölderlinstr. 1
55131 Mainz
Tel.: +49 6131 95210-0
Fax: +49 6131 95210-40
E-Mail: info-sbk@datevnet.de
Web: www.sbk-rlp.de