Sie möchten eine Tankstelle in Betrieb nehmen? Dann müssen Sie dies vorab bei der zuständigen Behörde anzeigen.
Wenn Sie eine Tankstelle in Betrieb nehmen möchten, müssen Sie dies vorher der zuständigen Behörde anzeigen.
Zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion
Zuständige Struktur- und Genehmigungsdirektion
Sie müssen die Anzeige vor der beabsichtigten Inbetriebnahme der Anlage vorlegen.
Es gibt keine Bearbeitungsfrist.
Es fallen keine Kosten an.
Ausgefüllte Anzeige
§ 1 Absatz 3 Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Immissionsschutzes (ImSchZuVO)
§ 7 Absatz 2 Verwaltungsorganisationsreformgesetz (VwORG)
§ 8 Absatz 2 Satz 2 Verwaltungsorganisationsreformgesetz (VwORG)
Keiner. Bei der Verwaltungsleistung handelt es sich um einen Realakt, gegen den kein Rechtsbehelf möglich ist.
Sie begehen eine Ordnungswidrigkeit, wenn Sie die Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegen.
Landesamt für Geologie und Bergbau
Emy-Roeder-Str. 5
55129 Mainz
Tel.: 06131 9254-0
Fax: 06131 9254-123
E-Mail: office@lgb-rlp.de
Web: www.lgb-rlp.de/startseite.html