Leistungen der Pflegekasse für Menschen mit Behinderungen in stationären Einrichtungen oder besonderen Wohnformen.
Leben Sie als Mensch mit Behinderung (Pflegegrad 2 bis 5) in einer vollstationären Einrichtung, in der
im Vordergrund stehen?
Dann übernimmt die Pflegekasse 15 Prozent der Kosten.
Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen im Einzelfall je Kalendermonat 266 Euro nicht überschreiten.
Dies gilt auch für besondere Wohnformen (mehrere Personen mit Behinderung gemeinsam in einem Wohnheim/einer Wohngruppe). Dabei müssen
Beanspruchen Sie für die Tage, an denen Sie zu Hause gepflegt und betreut werden, anteiliges Pflegegeld, gelten die Tage der An- und Abreise als volle Tage der häuslichen Pflege.
Für Menschen mit Behinderungen, die
- die Teilhabe am Arbeitsleben,
- die Teilhabe an Bildung
- die soziale Teilhabe
- die schulische Ausbildung oder die Erziehung im Vordergrund stehen,
oder
- in einer besonderen Wohnform (Wohnheim/Wohngruppe für Personen mit Behinderungen), in der
- der Zweck des Wohnens und
- die Eingliederung in die Gesellschaft
im Vordergrund stehen,
übernimmt die Pflegekasse 15 Prozent der vereinbarten Vergütung, jedoch nicht mehr als monatlich 266 Euro.
Die Leistung muss bei der Pflegekasse schriftlich beantragt werden
oder
Keine
Die Bearbeitungsdauer des Antrages hängt von unterschiedlichen Voraussetzungen ab.
Die Antragstellung ist kostenlos.
Erkundigen Sie sich bei Ihrer Pflegekasse, welche Unterlagen erforderlich sind und ob es ein besonderes Antragsformular gibt.
§ 43a Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI)