Wenn Sie von Ihrem Ehegatten/Ihrem Lebenspartner beziehungsweise Ihrer Lebenspartnerin dauernd getrennt leben, kann im Jahr nach der Trennung nicht mehr die familiengerechte Steuerklassenkombination (III/V; IV/IV; IV/IV mit Faktor) berücksichtigt werden.
Für die Zuweisung der Steuerklassen III/V, IV/IV, IV/IV mit Faktor ist Voraussetzung, dass Sie und Ihr Ehegatte/Lebenspartner beziehungsweise Ihre Lebenspartnerin am 1.1. des Jahres nicht dauernd getrennt leben.
Ein dauerndes Getrenntleben ist anzunehmen, wenn die zur Ehe/Lebenspartnerschaft gehörende Lebens- und Wirtschaftsgemeinschaft nach dem Gesamtbild der Verhältnisse auf Dauer nicht mehr besteht.
Wird Ihre Ehe geschieden/Ihre Lebenspartnerschaft aufgehoben gilt Folgendes:
• Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse bei Trennung
• Zwischen den Ehegatten/Lebenspartnern besteht keine gemeinsame Lebens- und Wirtschaftsführung mehr
• im Folgejahr der Trennung wird die Steuerklasse I zugeteilt, wenn die Trennung nach dem 1.1. vollzogen wurde
• Zuständig: Finanzamt
Für die Berücksichtigung der korrekten Steuerklasse müssen Sie Ihr zuständiges Finanzamt über eine dauernde Trennung, Scheidung oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck unverzüglich informieren (s. weiterführende Informationen).
Hinweis:
Für die Erklärung ist die Unterschrift eines Ehegatten/Lebenspartners ausreichend.
Dauerhafte Trennung von Ehegatten/Lebenspartnern beziehungsweise Scheidung/Aufhebung der Ehe/Lebenspartnerschaft
Die Anzeige muss unverzüglich auf amtlich vorgeschriebenem Vordruck beim zuständigen Finanzamt erfolgen (s. weiterführende Informationen).
Die Bearbeitungsdauer ist vom Arbeitsanfall im örtlich zuständigen Finanzamt abhängig.
Keine
Keine
§ 39 Absatz 5 Einkommensteuergesetz (EStG);
https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__39.html
Keine
Formulare: Erklärung zum dauernden Getrenntleben
Schriftformerfordernis: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Finanzamt Wittlich
Unterer Sehlemet 15
54516 Wittlich
Tel.: +49 6571 9536-0
Fax: +49 6571 9536-13400
E-Mail: poststelle@fa-wi.fin-rlp.de
Web: finanzamt-wittlich.fin-rlp.de/startseite