Wenn Sie arbeitslos sind und ein Unternehmen gründen möchten, können Sie bei der Agentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen. Hierfür brauchen Sie die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zu Ihrem Geschäftskonzept.
Fragen rund um die Förderung sollten Sie zuerst mit der zuständigen Agentur für Arbeit klären. Dort stellen Sie auch den Antrag auf Gründungszuschuss.
Eine Voraussetzung für den Gründungszuschuss durch die Arbeitsagentur ist, dass eine fachkundige Stelle Ihre Geschäftsidee geprüft hat und für tragfähig hält. Den Ansprechpartner für die Stellungnahme können Sie wählen. Dies kann z.B. die Industrie- und Handelskammer sein.
Bei der Tragfähigkeitsprüfung wird Ihr Gründungskonzept auf Plausibilität und Nachvollziehbarkeit geprüft. Entscheidend ist, ob Sie ob nach einer Anlaufphase von der Umsetzung der Geschäftsidee leben können.
Bei begründeten Zweifeln kann die Arbeitsagentur erneut die Vorlage einer Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen.
Wenden Sie sich für gewerbliche Stellungnahmen an ein Starterzentrum in Ihrer Nähe.
Neben der Industrie- und Handelskammer können auch andere Stellen die Tragfähigkeit Ihres Vorhabens beurteilen:
Bitte erkundigen Sie sich zur Bearbeitungsdauer bei der fachkundigen Stelle.
In der Regel wird eine Gebühr erhoben. Genaueres erfahren Sie bei Ihrer IHK.
§ 93 Absatz 2 Sozialgesetzbuch Drittes Buch (SGB III)
Keine formalen Rechtsbehelfe möglich
Industrie- und Handelskammer Trier
Herzogenbuscher Straße 12
54292 Trier
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