Sie haben Ihre zweite juristische Staatsprüfung nicht bestanden? Dann können Sie diese einmal wiederholen.
Sie können die zweite juristische Staatsprüfung einmal wiederholen, wenn Sie diese in Rheinland-Pfalz im regulären Versuch nicht bestanden haben.
Informationen erteilt das Landesprüfungsamt für Juristen beim Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz.
Die Zuständigkeit obliegt dem Landesprüfungsamt für Juristen beim Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz.
Die Wiederholung der zweiten juristischen Staatsprüfung besteht - wie der reguläre Prüfungsversuch - aus einer schriftlichen und einer mündlichen Prüfung. Vor der Wiederholung der Prüfung können Sie einen Ergänzungsvorbereitungsdienst ableisten.
In der schriftlichen Prüfung erwarten Sie insgesamt acht Aufsichtsarbeiten von jeweils 5 Stunden. Dabei stammen vier Aufsichtsarbeiten aus dem Tätigkeitsbereich der ordentlichen Gerichte und der rechtsberatenden Berufe in Zivilsachen, zwei Aufsichtsarbeiten aus dem Tätigkeitsbereich der Staatsanwaltschaft, der ordentlichen Gerichte und der rechtsberatenden Berufe in Strafsachen und zwei Aufsichtsarbeiten aus dem Tätigkeitsbereich der öffentlichen Verwaltung, der Gerichte der allgemeinen Verwaltungsgerichtsbarkeit und der rechtsberatenden Berufe im Bereich des Verwaltungsrechts.
In der mündlichen Prüfung halten Sie zunächst einen freien Vortrag zu einer für Sie ausgewählten Akte. Die Vorbereitungszeit für den Vortrag beträgt 90 Minuten. Daran schließen sich vier Prüfungsgespräche an und zwar im bürgerlichen Recht, öffentlichen Recht, Strafrecht und einem Wahlfach.
Die zweite juristische Staatsprüfung können Sie einmal wiederholen, wenn Sie sie im regulären Versuch nicht bestanden haben.
Eine Frist, binnen derer die nicht bestandene Prüfung zu wiederholen ist, sieht das Gesetz nicht vor. Es bleibt Ihnen selbst überlassen, sich zu einer konkreten Prüfungskampagne zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten der zweiten juristischen Staatsprüfung rechtzeitig bis spätestens 15. Februar (Frühjahrskampagne) beziehungsweise 15. August (Herbstkampagne) eines jeden Jahres anzumelden.
Das Prüfungsverfahren mit schriftlicher Prüfung, Korrektur der Aufsichtsarbeiten und mündlicher Prüfung dauert ca. 7 Monate.
Für die Wiederholung der zweiten juristischen Staatsprüfung fallen grundsätzlich keine Gebühren an. Nur wenn Sie die Prüfung bereits bestanden haben und sie zum Zwecke der Notenverbesserung wiederholen möchten, was binnen eines Jahres nach dem Bestehen einmal möglich ist, wird eine Gebühr von 400 Euro fällig.
Sie müssen dem Landesprüfungsamt ein Meldeformular mit Ihrer Meldung zur Wiederholungsprüfung übermitteln. Das Formular stellt das Landesprüfungsamt auf seiner Homepage bereit.
Deutsches Richtergesetz (DRiG)
Landesgesetz über die juristische Ausbildung (JAG)
Juristische Ausbildungs- und Prüfungsordnung (JAPO)
Meldeformular zur zweiten juristischen Staatsprüfung.
Eine Wiederholungsprüfung kommt in Betracht wenn die Prüfung nicht bestanden wurde oder wenn die Prüfung zum Zwecke der Notenverbesserung wiederholt werden soll.
Landesprüfungsamt für Juristen beim Ministerium der Justiz
Ernst-Ludwig-Str. 6-8
55116 Mainz
Tel.: 06131 165876
E-Mail: lpa@jm.rlp.de