Sie können auf die Anerkennung als Prüfingenieurin beziehungsweise Prüfingenieur für Baustatik schriftlich verzichten.
Bereits anerkannte Prüfingenieure für Baustatik können der zuständigen Behörde ihren Verzicht der Anerkennung schriftlich anzeigen.
Bitte wenden Sie sich an das Ministerium der Finanzen als oberste Bauaufsichtsbehörde.
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz
Schriftliche Mitteilung des Verzichts an die Anerkennungsbehörde.
Es sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.
Es sind keine Fristen zu beachten.
Es fallen keine Gebühren an.
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Ministerium der Finanzen des Landes Rheinland-Pfalz
Kaiser-Friedrich-Straße 5
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 16-0
Fax: +49 6131 16-4331
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