Möchten Sie Schulungen für Gefahrgutbeauftragte durchführen, müssen Sie als Schulungsveranstalter durch die örtlich zuständige IHK anerkannt werden.
Dafür ist ein Antrag bei der für Sie örtlich zuständigen IHK erforderlich. Im Antrag müssen Sie u.a.
Als Lehrgangsveranstalter müssen Sie über die notwendigen Räumlichkeiten für die Durchführung der theoretischen Unterrichtseinheiten der teilweise praktischen Lehrgangsteile sowie über das erforderliche Ausbildungsmaterial verfügen. Außerdem muss Ihr Lehrpersonal fachlich und pädagogisch qualifiziert sein.
Die zuständige IHK kann Ihre Räumlichkeiten und das Lehrmaterialien in Augenschein zu nehmen. Auch kann die IHK Kontakt zu den von Ihnen als Lehrkräfte angegebenen Personen aufnehmen, um gegebenenfalls Termine für ergänzende Beurteilungsgespräche zu vereinbaren.
Sofern die Voraussetzungen erfüllt sind, wird die Anerkennung durch einen Anerkennungsbescheid von der örtlich zuständigen IHK bestätig. Aus diesem geht hervor, für welche Verkehrsträger Sie Schulungen durchführen dürfen.
In Rheinland-Pfalz ist die örtliche Industrie- und Handelskammer (IHK) zuständig.
Sie stellen zunächst den Antrag auf Anerkennung als Schulungsveranstalter bei Ihrer örtlichen Industrie- und Handelskammer (IHK).
Nachdem Ihre Schulungsstätte anerkannt wurde, dürfen Sie im Rahmen der Erlaubnis Lehrgänge für Gefahrgutbeauftragte anbieten.
Die Prüfung des Antrags sollte in Abhängigkeit von den eingereichten Unterlagen innerhalb von drei Wochen nach Eingang erfolgen. Die Durchführung eines Beurteilungsgespräches mit den Lehrkräften kann gegebenenfalls zu einer längeren Bearbeitungsdauer führen.
Die Gebühr für die Anerkennung richtet sich nach dem jeweils gültigen Gebührentarif der örtlich zuständigen IHK.
Gegebenenfalls weitere Unterlagen nach Vorgabe Ihrer IHK
§ 5 Absatz 2 Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG)
§ 5 Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
§ 7 Abs 1 GbV Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV)
Industrie- und Handelskammer Trier
Herzogenbuscher Straße 12
54292 Trier
Tel.: +49 651 9777-0
Fax: +49 651 9777-150
E-Mail: infocenter@trier.ihk.de
Web: www.ihk-trier.de/