Sie finden die Wasserqualität an einem bestimmten Badegewässer nicht badetauglich? Dann wenden Sie sich an die zuständige Stelle, damit diese die Badewasserqualität überprüft.
Alle ausgewiesenen EU Badegewässer werden regelmäßig von den zuständigen Behörden der Gesundheits- und Wasserwirtschaftsverwaltung untersucht. Die Badesaison in Rheinland-Pfalz dauert vom 1. Juni bis 31. August eines jeden Jahres.
Alle ausgewiesenen EU Badegewässer werden regelmäßig von den zuständigen Stelle geprüft und bewertet.
Das Aussprechen eines Badeverbots ist Aufgabe der für das jeweilige Gewässer zuständigen Wasserbehörde (Kreisverwaltung, Stadtverwaltung, Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord beziehungsweise Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd).
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd
Die Bewertung der Badegewässerqualität erfolgt für jedes Badegewässer nach dem Ende jeder Badesaison. Die Proben werden jedoch bereits zur Badesaison genommen. Ein Badegewässer kann nachfolgend bewertet werden
Wird ein Badegewässer in fünf aufeinander folgenden Jahren als „mangelhaft“ eingestuft, so wird auf Dauer das Baden verboten oder auf Dauer vom Baden abgeraten.
Badegewässerverordnung (BadGewV)
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 33 - Gesundheit
Tel.: 06571 14-2451
Fax: 06571 14-2503
E-Mail: gesundheitsamt@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
Tel.: 06571 14-2457
Fax: 06571 14-2503
E-Mail: Hygiene@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: G 16
Tel.: 06571 14-2359
Fax: 06571 14-2503
E-Mail: Hygiene@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: G 9
Tel.: 06571 14-2449
Fax: 06571 14-2503
E-Mail: Hygiene@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: G 18
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord
Stresemannstraße 3-5
56068 Koblenz
Tel.: +49 261 120-0
Fax: +49 261 120-2200
E-Mail: poststelle@sgdnord.rlp.de
Web: www.sgdnord.rlp.de/