Aufbau/Neugründung, Erweiterung sowie Modernisierung und Ausstattung eines Integrationsprojektes können vom Integrationsamt gefördert werden.
Integrationsprojekte dienen der dauerhaften Beschäftigung und beruflichen Qualifizierung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt, deren Eingliederung in eine sonstige Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt aufgrund von Art und Schwere der Behinderung oder wegen sonstiger Umstände trotz Ausschöpfens aller Fördermöglichkeiten und des Einsatzes von Integrationsfachdiensten auf besondere Schwierigkeiten stößt.
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung - Integrationsamt
Beschäftigung von u.a. schwerbehinderten Menschen:
Eine Förderung für Aufbau, Erweiterung, Modernisierung und Ausstattung von Integrationsprojekten erfolgt nur für Maßnahmen, die noch nicht begonnen wurden.
Wegen der intensiven betriebswirtschaftlichen Prüfung dauert die Bearbeitung der vollständigen Unterlagen mehrere Wochen.
Keine.
Formloser Antrag.
§ 28 a Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe-Verordnung(SchwbAV)
Gegen die Entscheidung kann Widerspruch eingelegt werden.
Eine Vielzahl von Informationen erhalten Sie auch auf der Internetseite des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung unter:
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz - Dienstort Mainz
Rheinallee 97-101
55118 Mainz
Tel.: +49 6131 967-0
Fax: +49 6131 967-310
E-Mail: poststelle-mz@lsjv.rlp.de
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