Um Berufskraftfahrer zu werden, müssen Sie Ihre Ausbildung bei einer geeigneten Ausbildungsstätte absolvieren.
Ausbildungsstätten für die Qualifikation sind:
die Betriebe, die nach der von der nach Landesrecht zuständigen Behörde anerkannt werden müssen, das können beispielsweise sein:
Bitte wenden Sie sich an den Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Außenstelle Trier und die für die Anerkennung von Fahrschulen zuständigen Fahrschulbehörden der verbandsfreien Gemeinden, der Verbandsgemeinden sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung.
Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.
Webseite - Einheitlicher Ansprechpartner Rheinland-Pfalz
Keine.
Gebührentatbestände in der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Anerkennung von Ausbildungsstätten
Rahmengebühr in Höhe von 51,10 bis 511 Euro Gebühren-Nr. 345
Fahrschulen haben sich wegen einer Anerkennung bis zum 02.12.2022 an die für die Anerkennung von Fahrschulen zuständigen Fahrschulbehörden der verbandsfreien Gemeinden, der Verbandsgemeinden sowie in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten an die Stadtverwaltung zu wenden.
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV)
§ 6 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
§ 7 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
§ 9 Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG)
Anträge im Merkblatt für die Anerkennung als Ausbildungsstätte für die beschleunigte Grundqualifikation und die Weiterbildung finden Sie auf der Internetseite des Landesbetriebes Mobilität Rheinland-Pfalz.
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz/Qualifikation-zum-Berufskraftfahrer/
Weitere Informationen auf folgenden Internetseiten verfügbar:
Ministeriums des Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz Außenstelle Trier
Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz - Landesbetrieb Mobilität Trier
Dasbachstr. 15c
54292 Trier
Tel.: +49 651 9796-0
Fax: +49 651 9796-1480
E-Mail: lbm@lbm-trier.rlp.de
Web: www.lbm.rlp.de