Sie als Arbeitgeber haben Ihren Beschäftigten Bildungsfreistellung gewährt? Dann können Sie eine Kostenerstattung beantragen.
Wenn Sie als Arbeitgeber Ihren Beschäftigen für Zwecke der Weiterbildung Bildungsfreistellung gewähren, können Sie sich die Kosten erstatten lassen.
Der Rechtsanspruch auf Bildungsfreistellung für Ihren Beschäftigten beläuft sich bei einer 5 Tage-Arbeitswoche auf zehn Arbeitstage innerhalb von zwei aufeinander folgenden Kalenderjahren Bei einer regelmäßigen längeren oder kürzeren wöchentlichen Arbeitszeit verändert sich der Anspruch entsprechend.
Auszubildende haben einen Anspruch auf Bildungsfreistellung von fünf Tagen im Ausbildungsjahr zur Teilnahme an Veranstaltungen der gesellschaftspolitischen Weiterbildung.
Bildungsfreistellung ist ein Rechtsanspruch zur Teilnahme an anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen von Beschäftigten gegenüber Ihnen als Arbeitgeber. In diesem Zusammenhang können Sie eine Erstattung nach der Beendigung der Weiterbildungsveranstaltung beantragen.
Als Arbeitgeber wenden Sie sich für die Beantragung der Kostenerstattung an das zuständige Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz.
Den Erstattungsantrag müssen Sie als Arbeitgeber bei der zuständigen Stelle in der Regel mindestens vier Wochen vor Beginn der entsprechenden Veranstaltung, einreichen.
Bildungsfreistellungsgesetz (BFG)
Landesverordnung zur Durchführung des Bildungsfreistellungsgesetzes (BFGDVO)
Es ist ein Antragsvordruck zu verwenden. Diese finden Sie auf der Internetseite des Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz.
Ein Anspruch auf Freistellung besteht nicht, wenn Sie als Arbeitgeber in der Regel nicht mehr als fünf Personen ständig beschäftigt.
Arbeitgeber mit weniger als 50 Beschäftigten können auf Antrag vom Land eine pauschalierte Erstattung des bei Bildungsfreistellung fortzuzahlenden Arbeitsentgeltes erhalten.
Weitere Informationen zur Bildungsfreistellung, zu den anerkannten Weiterbildungsveranstaltungen sowie die gesetzlichen Grundlagen und Antragsformulare finden Sie auf der Internetseite des Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur.
Internetseite des Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur
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55116 Mainz
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