Sie sind blind oder sehen sehr schlecht? Dann können Sie die einkommensunabhängige Blindenhilfe beantragen.
Blinde, ihnen gleichgestellte und stark sehbehinderte Menschen können eine von Einkommen und Vermögen abhängige Blindenhilfe erhalten.
Wenden Sie sich an die örtlichen Träger der Sozialhilfe bei den Kreisverwaltungen und Verwaltungen der kreisfreien Städte.
keine
keine
Sozialgesetzbuch XII (Neuntes und Elftes Kapitel)
§ 72 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)
Landesblindengeldgesetz (LBlindenGG)
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 30 - Soziale Hilfen
Tel.: 06571 14-1030
Fax: 06571 14-2500
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
Tel.: 06571 14-2237
Fax: 06571 14-42237
E-Mail: Christoph.Steffens@Bernkastel-Wittlich.de
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