Dem Land Rheinland-Pfalz stehen diverse Auszeichnungsmöglichkeiten zu Verfügung, um besondere Leistungen seiner Bürgerinnen und Bürger zu ehren.
Das Land Rheinland-Pfalz hat die Möglichkeit, Menschen für besondere Verdienste im kommunalen, sozialen, wissenschaftlichen oder kulturellen Bereich auszuzeichnen.
Hierfür bestehen nachfolgende Auszeichnungsmöglichkeiten:
Für Anregungen wenden Sie sich an die amtierende Ministerpräsidentin.
Zuständig ist die Staatskanzlei Rheinland-Pfalz.
Anregungen zur Verleihung von staatlichen Auszeichnungen können Sie direkt an die Ministerpräsidentin richten. In der Staatskanzlei wird dann geprüft, ob die Voraussetzungen für die entsprechende Auszeichnung gegeben sind.
Die verschiedenen Auszeichnungen sind an bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Ob diese erfüllt sind, prüft die Staatskanzlei.
Es fallen keine Gebühren an.
Landesgesetz über die Verdienstmedaille des Landes Rheinland-Pfalz vom 6. Februar 1996 (VerdMedG RP)
Landesgesetz über den Verdienstorden des Landes Rheinland-Pfalz (VerdOrdenG)
Landesgesetz über staatliche Anerkennung für Rettungstaten (RettAnerkG)
Anregungen können formfrei erfolgen.
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Internetseite der Landesregierung.
Internetseite der Landesregierung
Staatskanzlei des Landes Rheinland-Pfalz
Peter-Altmeier-Allee 1
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 16-0
Fax: +49 6131 16-4771
E-Mail: Poststelle@stk.rlp.de
Web: www.rlp.de/fr/landesregierung/staatskanzlei/