Sie möchten den Zweiten Bildungsweg an einem Kolleg oder Abendgymnasium einschlagen? Dann müssen Sie die Aufnahme in einer solchen Einrichtung schriftlich beantragen.
Die Einrichtungen des „Zweiten Bildungsweges“ sind allgemeinbildende Schulen und leisten einen Beitrag zum lebensbegleitenden Lernen nach der Schulpflicht. Das Bildungsangebot richtet sich an Erwachsene, die ihre Allgemeinbildung und ihre Beschäftigungsfähigkeit verbessern, einen höheren Schulabschluss und damit die Studierfähigkeit und die Hochschulzugangsberechtigung (Fachhochschule oder Universität) erwerben wollen.
In Rheinland-Pfalz können schulische Abschlüsse auf folgende Weise nachgeholt werden:
Die Aufnahme an einer solchen Einrichtung müssen Sie schriftlich beantragen.
Einrichtungen des Zweiten Bildungsweges wie Kollegs und Abendgymnasien führen Erwachsene mit Berufserfahrung zur allgemeinen Hochschulreife.
Bitte wenden Sie sich an die Schulleitung des Abendgymnasiums beziehungsweise des Kollegs.
Aufnahmevoraussetzungen sind:
Wenn Sie den Schulabschluss Berufsreife haben, müssen Sie zunächst einen halbjährigen Vorkurs besuchen.
Sie müssen den Termin für die Abgabe oder Einsendung des Aufnahmeantrags beachten; dieser wird von der Leiterin oder dem Leiter des Kollegs beziehungsweise Abendgymnasiums festgesetzt.
Es fallen keine Gebühren an. Die Unterbringung in einem Internat ist kostenpflichtig.
Dem Antrag sind beizufügen:
Landesverordnung über die Aufnahme und den Bildungsgang an den Kollegs (KollAufnV)
Landesverordnung über die Aufnahme und den Bildungsgang an den Abendgymnasien
Die Aufnahme an einer Einrichtung des Zweiten Bildungsweges müssen Sie schriftlich beantragen.
Der Besuch des Kollegs ist nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) förderfähig. Ab der Einführungsphase wird unabhängig vom Einkommen der Eltern gefördert. Im Abendgymnasium kann BAföG erst ab dem vierten Halbjahr beantragt werden.
Weitere Informationen zum Thema - Zweiter Bildungsweg - finden sie im Bildungsserver Rheinland-Pfalz.
Bildungsserver Rheinland-Pfalz
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