Entgelte für den Netzzugang bedürfen einer Genehmigung durch die zuständige Regulierungsbehörde (Bundesnetzagentur oder Landesregulierungsbehörde).
Die Genehmigung ist zu erteilen, soweit die Entgelte den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Die genehmigten Entgelte sind Höchstpreise und dürfen nur in festgelegten Ausnahmen überschritten werden. Eine Überschreitung ist der Regulierungsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Die Genehmigung wird befristet erteilt und mit einem Vorbehalt des Widerrufs versehen; sie kann unter Bedingungen erteilt und mit Auflagen verbunden werden.
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Die Genehmigung ist mindestens sechs Monate vor dem Zeitpunkt schriftlich zu beantragen, an dem die Entgelte wirksam werden sollen.
Auskünfte über die Gebühren erteilt die zuständige Regulierungsbehörde.
Die Unterlagen müssen folgende Angaben enthalten:
Beschwerde.
Diese finden Sie hier.
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 16-0
Fax: +49 6131 16-2100
E-Mail: poststelle@mwvlw.rlp.de
Web: mwvlw.rlp.de/de/startseite/