Ergänzungsschulen sind Schulen in freier Trägerschaft, die nicht als Ersatz für öffentliche Schulen dienen, weil vergleichbare Schulen im staatlichen Schulwesen nicht bestehen.
Sie bieten Schulformen und Unterrichtsinhalte an, die das staatliche Schulsystem gar nicht oder in der jeweiligen Form nicht kennt. Schülerinnen und Schüler können mit dem Besuch einer Ergänzungsschule die Schulpflicht grundsätzlich nicht erfüllen.
Voraussetzung:
Anzeige über die Errichtung einer Ergänzungsschule
Bitte wenden Sie sich an die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion.
Die Anzeige über die Errichtung einer Ergänzungsschule müssen Sie spätestens 3 Monate vor Aufnahme des Unterrichts erstatten.
Es fallen keine Gebühren an.
§ 14 Privatschulgesetz (PrivSchG)
§ 14a Privatschulgesetz (PrivSchG)
§ 12 Landesverordnung zur Durchführung des Privatschulgesetzes
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Tel.: +49 651 9494-0
Fax: +49 651 9494-170
E-Mail: poststelle@add.rlp.de
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