Fachkundenachweis für die Erstellung von Plänen und Unterlagen (Planvorlageberechtigung)

Eintragung fachkundiger Personen in eine Liste beziehungsweise Aufnahme in ein Verzeichnis.  


Beschreibung

Voraussetzungen sind:

  • Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung „Ingenieurin“ oder „Ingenieur“ und
  • Nachweis einer bereichsspezifischen Ingenieurtätigkeit von mindestens zwei Jahren


Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz.

Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.

Link auf die Ingenieurkammer-Kammer Rheinland-Pfalz

Einheitlicher Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten



Fristen

Die Eintragung in die Liste beziehungsweise in das Verzeichnis haben innerhalb einer Frist von drei Monaten zu erfolgen.



Kosten

300 - 50 Euro gemäß Kostenordnung der Ingenieurkammer (siehe www.ing-rlp.de).




erforderliche Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen ergeben sich aus der Landesverordnung über den Nachweis der Fachkunde.




Rechtsgrundlage

§ 2 Landesverordnung über den Nachweis der Fachkunde zur Erstellung von Plänen und Unterlagen im Bereich der Wasserwirtschaft

Landeswassergesetz (LWG)

Rechtsbehelf

Widerspruch beim Eintragungsausschuss.




Weitere Informationen

Schriftlich oder elektronisch. Formulare auf Internetseite der Ingenieurkammer.

Was sollte ich noch wissen?

Niedergelassene Personen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, die vergleichbare Anforderungen nicht erfüllen mussten, bedürfen einer Bescheinigung. Sie sind in einem Verzeichnis zu führen.




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz
Schusterstraße 46 - 48
55116 Mainz

Tel.: +49 6131 95986-0
Fax: +49 6131 95986-33
E-Mail: info@ing-rlp.de
Web: www.ing-rlp.de
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt