Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Abfällen Beratung

Abfälle sollen so weit wie möglich gar nicht erst entstehen (Abfallvermeidung) oder Gegenstände sollen repariert und wieder genutzt werden (Wiederverwendung, z.B. Möbel, Schuhe, Kleidung).  


Beschreibung

Ist dies nicht möglich, sind Abfälle möglichst hochwertig zu verwerten (z.B. Altpapier oder Altglas recyceln, Bioabfälle kompostieren oder vergären). Am Ende der Abfallhierarchie steht die Beseitigung der Abfälle, d.h. verbrennen oder deponieren.

Weiterführende Informationen



Zuständigkeit

Die Landkreise und kreisfreien Städte beraten mit dem Ziel der Vermeidung und Verwertung von Abfällen. Auch die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH hat im Rahmen ihrer aufgaben Beratungsfunktionen.

Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH



Rechtsgrundlage

Landeskreislaufwirtschaftsgesetz (LKrWG)

§ 46 Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG)




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH
Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 34
55130 Mainz

Tel.: +49 6131 98298-0
Fax: +49 6131 98298-22
E-Mail: info@sam-rlp.de
Web: www.sam-rlp.de/
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt