Sie möchten Tiere gewerbsmäßig schlachten? Dann brauchen Sie hierzu eine Erlaubnis.
Das Schlachten von als Haustieren gehaltenen Nutztieren bedarf grundsätzlich einer Erlaubnis. Wenn Sie demnach Tiere gewerbsmäßig schlachten wollen, müssen Sie diese bei der zuständigen Stelle beantragen. Besonderheiten bestehen für Hausschlachtungen.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Kreisverwaltung beziehungsweise an die Stadtverwaltung der jeweiligen kreisfreien Stadt.
Als Person, die die Tiere schlachtet, müssen Sie über die hierfür notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen. Besonderheiten bestehen für Hausschlachtungen.
Gewerbliche Schlachtungen dürfen nur in hierfür zugelassenen Betrieben durchgeführt werden, die daher behördlich bekannt sein müssen.
Die Gebühren richten sich nach den entsprechenden Gebührensatzungen der Landkreise beziehungsweise der kreisfreien Städte.
Der schriftliche Antrag zum gewerblichen Schlachten muss folgende Angaben enthalten:
Art und Anzahl der Tiere, die geschlachtet werden sollen.
Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)
Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch (LFGB)
Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über Lebensmittelhygiene
Tierische Lebensmittel- Hygieneverordnung (Tier-LMHV)
Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV)
Widerspruch.
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau
Tel.: 06571 14-1032
Fax: 06571 14-2509
E-Mail: veterinaeramt@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
Tel.: 06571 14-2445
Fax: 06571 14-42445
E-Mail: Gundula.Stamer@Bernkastel-Wittlich.de
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