Sie möchten einen Kleinbetrieb betreiben, der Tiere schlachtet? Dann brauchen Sie eine entsprechende Zulassung.
Wenn Sie Fleisch im Rahmen einer gewerblichen Schlachtung gewinnen möchten, benötigen Sie, ungeachtet der Größe des Unternehmens, eine Zulassung. Für sogenannte Kleinbetriebe bestehen hinsichtlich der gesetzlichen Anforderungen Erleichterungen gegenüber Großbetrieben, die Sie bei der zuständigen Behörde erfragen können.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige Kreisverwaltungen beziehungsweise an die Stadtverwaltungen der jeweiligen kreisfreien Stadt.
Die Zulassung erfolgt erst nach einer behördlichen Vor-Ort-Kontrolle. Sie kann befristet und mit Auflagen erteilt werden. Mit der Zulassung erhält Ihre Betriebsstätte auch die für den innergemeinschaftlichen Handelsverkehr erforderliche Veterinärkontrollnummer (Zulassungsnummer).
Eine Zulassung benötigen:
Alle Betriebe, die gewerbliche Schlachtungen durchführen, wie:
Keine Zulassung benötigen:
Die Zulassung muss grundsätzlich vor Aufnahme der Tätigkeit beantragt werden.
Es ist ein schriftlicher Antrag notwendig.
Tierische Lebensmittel-Hygieneverordnung (Tier-LMHV)
Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV)
Widerspruch
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau
Tel.: 06571 14-1032
Fax: 06571 14-2509
E-Mail: veterinaeramt@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
Tel.: 06571 14-2445
Fax: 06571 14-42445
E-Mail: Gundula.Stamer@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: M 103