Sie werden bedroht oder leiden unter häuslicher Gewalt? Dann erhalten Sie schnelle Hilfe in sogenannten Frauenhäusern.
Frauen, die Opfer von Gewalt geworden sind, bedürfen eines professionellen Beratungs- und Schutzangebotes. Eine mögliche Anlaufstelle, an die Sie sich als betroffene und bedrohte Frau oder Mädchen wenden können, sind sogenannte Frauenhäuser. Diese gewähren Frauen, die von häuslicher Gewalt betroffen oder bedroht sind - das heißt von psychischer, physischer oder sexueller Gewalt, eventuell auch nachhaltig verfolgt werden, unbürokratische, schnelle Hilfe.
Frauenhäuser bieten Ihnen mit Ihren Kindern den Schutz in Form von Zuflucht, Beratung, Begleitung und Unterstützung.
Darüber hinaus erhalten Sie auch weitere Informationen über die verschiedenen Formen von Hilfen und mögliche Lösungen in Krisen. Das Beratungsangebot richtet sich auch an Angehörige, Bezugspersonen und professionelle Helfer/innen der Betroffenen.
Frauenhäuser gewähren Frauen mit ihren Kindern, die von häuslicher Gewalt betroffen oder bedroht sind, zu jeder Zeit Zuflucht und Sicherheit.
Frauenhäuser werden von Vereinen beziehungsweise von kirchlichen Trägern oder Trägern der freien Wohlfahrtspflege geführt. Sie werden durch öffentliche Zuwendungen finanziell unterstützt.
Informationen und Adressen von Frauenhäusern finden Sie auf der Internetseite Konferenz der Frauenhäuser. Aus Sicherheitsgründen werden die Adressen der Frauenhäuser nicht in öffentlichen Verzeichnissen publiziert. Männern ist der Zutritt grundsätzlich nicht gestattet. Die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht.
Ansprechpartnerinnen sind darüber hinaus die Gleichstellungs- beziehungsweise Frauenbeauftragten der Kommunen.
Für den Aufenthalt im Frauenhaus ist ein finanzieller Beitrag zu entrichten. Wenn die Frauen Leistungen vom Jobcenter oder Sozialamt beziehen, werden die Kosten für die Unterkunft im Frauenhaus von den entsprechenden Institutionen übernommen.
Wichtige Dinge, die bei einer Flucht in ein Frauenhaus hilfreich sind:
§ 36a Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II)
Die Mitarbeiterinnen der Frauenschutzhäuser unterliegen der Schweigepflicht.
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 05 - Gleichstellungsstelle
Tel.: 06571 14-2255
Fax: 06571 14-42255
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de