Zur Vereinfachung der Vermarktung landwirtschaftlicher Produkte innerhalb der Gemeinschaft gibt es unter anderem Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch und Eier.
Sie sollen den Markt transparenter machen und dazu beitragen, dass die Qualität der Produkte verbessert und der Absatz erleichtert wird. Ihre Anwendung liegt damit im Interesse der Erzeuger, der Händler und der Verbraucher. Eine Kontrolle der Einhaltung der Vorschriften ist erforderlich.
Prüfer der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in Trier, Referat 42, kontrollieren die Einhaltung der Vermarktungsnormen auf Erzeuger- und Großhandelsebene.
Für die Kontrolle auf der Einzelhandelsebene sind die Veterinärbehörden (Lebensmittelüberwachung) zuständig.
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
Es fallen keine Gebühren an.
Verordnung über Vermarktungsnormen für Geflügelfleisch
Verordnung über Vermarktungsnormen für Eier (EiMarktV)
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion
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54290 Trier
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