Handelsregister Abschrift

Zu Informationszwecken kann beim Registergericht ein Ausdruck aus dem elektronisch geführten Handelsregister beantragt werden.  


Beschreibung

Soweit Schriftstücke nur in Papierform vorliegen, werden Abschriften gefertigt.

Kurztext

Soweit Schriftstücke nur in Papierform vorliegen, werden Abschriften gefertigt.



Zuständigkeit

Das Registergericht (beim Amtsgericht) am Sitz der Niederlassung / der Gesellschaft.



Fristen

  • Einen Ausdruck oder eine Abschrift aus dem Handelsregister beantragen Sie persönlich oder schriftlich (einfache Form) beim zuständigen Registergericht.
  • Erfolgt die Antragstellung schriftlich, erhalten Sie zunächst eine Zahlungsaufforderung.
  • Ist der Betrag beim betroffenen Amtsgericht gutgeschrieben, wird Ihnen das gewünschte Dokument zugesandt. Ausdrucke können Ihnen auch elektronisch übermittelt werden.

Die Dokumente werden als amtlicher Ausdruck gefertigt beziehungsweise beglaubigt, sofern Sie nicht ausdrücklich darauf verzichten.



Rechtsgrundlage

§ 9 Handelsgesetzbuch (HGB)




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

Adressdatenbank deutschlandweite Orts- und Gerichtssuche


Web: www.justizadressen.nrw.de/
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt