Als Kaufmann müssen Sie sich zur Eintragung in das Handelsregister anmelden.
Sie sind verpflichtet folgende Daten anzugeben:
Weiterhin sollten Sie auch den Unternehmensgegenstand angeben.
Sie sind verpflichtet folgende Daten anzugeben:
Weiterhin sollten Sie auch den Unternehmensgegenstand angeben.
Für die Anmeldung: ein Notariat Ihrer Wahl.
Für die Eintragung: Registergericht (beim Amtsgericht), in dessen Bezirk sich die Niederlassung befindet.
Anmeldung
Zur Antragstellung wenden Sie sich an einen Notar oder eine Notarin.
Änderungen
Maßgebliche Angaben zu Ihrem Unternehmen, so etwa zum Firmensitz, zur Rechtsform oder den Vertretungsberechtigten, haben sich geändert? Dann lassen Sie bitte unverzüglich den Handelsregister-Eintrag korrigieren.
Die Eintragung erfolgt in gleicher Weise ausschließlich über eine Notarin oder einen Notar.
Die Höhe der Gebühr für die Eintragung bestimmt sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz in Verbindung mit der Verordnung über Gebühren in Handels-, Partnerschafts- und Genossenschaftsregistersachen.
Daneben fallen Auslagen für die öffentliche Bekanntmachung der Eintragung an.
Elektronische Anmeldung (beglaubigte Kopie).
§ 24 Handelsregisterverordnung (HRV)