Sie wollen einen Instandsetzungsbetrieb betreiben? Dann müssen Sie diesen anerkennen lassen.
Ein Betrieb wird befugt, geeichte Messgeräte unter den Voraussetzungen der Mess- und Eichverordnung (MessEV), zum Zwecke des Fortbestehens der Eichfrist mit dem Instandsetzerkennzeichen zu versehen und gegebenenfalls entfernte Sicherungszeichen durch das Sicherungszeichen des Instandsetzers zu ersetzen.
Zuständig ist das Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Einheitlicher Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten
Keine.
Gebühren werden entsprechend der Mess- und Eichgebührenverordnung (MessEGebV) nach Arbeitsaufwand erhoben.
Anträge und Formulare für die Befugniserteilung als Instandsetzungsbetrieb finden Sie auf den Seiten des Landesamtes für Mess- und Eichwesen.
Landesamt für Mess- und Eichwesen Rheinland-Pfalz (LME RLP)
Landesamt für Mess- und Eichwesen
Rudolf-Diesel-Straße 16-18
55543 Bad Kreuznach
Tel.: +49 671 79486-0
Fax: +49 671 79486-499
E-Mail: poststelle@lme.rlp.de
Web: www.lme.rlp.de