Wer eine ortsfeste Anlage zur Erzeugung oder zur Bearbeitung oder Verarbeitung oder zur Spaltung von Kernbrennstoffen oder zur Aufarbeitung bestrahlter Kernbrennstoffe errichtet, betreibt oder sonst innehat oder die Anlage oder ihren Betrieb wesentlich verändert, bedarf der Genehmigung.
Für die Errichtung und den Betrieb
werden keine Genehmigungen mehr erteilt. Dies gilt nicht für wesentliche Veränderungen von Anlagen oder ihres Betriebs.
Bitte wenden Sie sich an die zuständige oberste Landesbehörde.
Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten
keine
Es fallen Gebühren und Auslagen gemäß dem Atomgesetz in Verbindung mit der Kostenverordnung zum Atomgesetz an.
Antrag und Antragsunterlagen zum Nachweis der Einhaltung der Genehmigungsvoraussetzungen.
Klage beim Oberverwaltungsgericht.
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 16-0
Fax: +49 6131 16-2100
E-Mail: poststelle@mwvlw.rlp.de
Web: mwvlw.rlp.de/de/startseite/