Sie benötigen ein Saisonkennzeichen? Dafür ist ein Antrag notwendig.
Für Fahrzeuge, die nicht das gesamte Jahr betrieben werden, besteht die Möglichkeit ein Saisonkennzeichen zu erhalten.
Der Betriebszeitraum wird auf Antrag des Halters festgesetzt und auf volle Monate bemessen. Er muss mindestens zwei Monate und darf höchstens elf Monate umfassen.
Die Fahrzeuge dürfen außerhalb des Betriebszeitraumes nicht auf öffentlichen Straßen in Betrieb genommen werden und sie dürfen nicht im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.
Auch Oldtimerkennzeichen und grüne Kennzeichen können als Saisonkennzeichen zugeteilt werden.
Hinweis:
Soll der Saisonzeitraum geändert werden, so ist die Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer) sowie neue Kennzeichenschilder erforderlich.
Die Zulassung ist bei der für den Wohnsitz (Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes) zuständigen Zulassungsbehörde zu beantragen.
Bei juristischen Personen, Gewerbetreibenden und Selbständigen mit festem Betriebssitz ist die Behörde des Sitzes oder des Ortes der beteiligten Niederlassung zuständig.
Für die Zulassung eines Fahrzeugs mit Saisonkennzeichen kommen folgende Varianten in Betracht:
Die hierbei geltenden Regelungen sind zu beachten. Durch Klicken auf den oben hinterlegten jeweiligen Link werden weitere Informationen angezeigt.
Die Gebühren werden gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben.
Die Höhe der Gebühren kann je nach Fallkonstellation variieren. Konkrete Auskünfte hierzu erteilt die jeweils örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Weitere Informationen, unter anderem welche Unterlagen für die Zulassung erforderlich sind, werden durch Klicken auf den jeweiligen Link angezeigt.
Wiederzulassung eines außer Betrieb gesetzten Kfz
Umschreibung auf einen anderen Halter innerhalb des Zulassungsbezirks
Umschreibung auf einen anderen Halter außerhalb des Zulassungsbezirks
§ 6 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
§ 9 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Anlage zu § 1 der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 21 - Verkehr und Zulassung
Fax: 06571 14-2500
Web: www.bernkastel-wittlich.de/kreisverwaltung/fachbereiche/verkehr-und-zulassung/
Tel.: 06571 14-1021
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