Die Haltung von folgenden Tieren müssen Sie der zuständigen Behörde anzeigen.
Nach erfolgter Anzeige erhält Ihre Tierhaltung (Betrieb) eine zwölfstellige Registriernummer.
Bei den Tierarten Rind, Schwein, Schaf, Ziege und Pferd, die im „Herkunfts- und Informationssystem Tier“ (kurz HI-Tier) verwaltet werden, erhält der Betrieb nach der Anmeldung automatisch eine Zugangs-PIN für das System.
Wenden Sie sich an die zuständige Kreisverwaltung (Veterinäramt), die auch für die in ihrem Gebiet liegenden kreisfreien Städte zuständig ist.
Die Anzeige hat vor Beginn der Tierhaltung zu erfolgen.
Es fallen keine Gebühren an.
Ihre Anzeige muss folgende Angaben enthalten:
§ 26 Abs. 1 und § 45 Abs. 1 Viehverkehrsverordnung (ViehVerkV)
§ 1a Abs. 1 Bienenseuchen-Verordnung (BienSeuchV)
§ 6 Fischseuchenverordnung (FischSeuchV)
Widerspruch
Bei der Haltung von
besteht eine Pflichtmitgliedschaft in der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz. (weitere Informationen unter www.tsk-rlp.de oder Telefon 0671/793-1212).
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau
Tel.: 06571 14-1032
Fax: 06571 14-2509
E-Mail: veterinaeramt@bernkastel-wittlich.de
Web: www.bernkastel-wittlich.de
Tel.: 06571 14-2354
Fax: 06571 14-42354
E-Mail: Susanne.Bastgen@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: M 107
Tel.: 06571 14-2353
Fax: 06571 14-42353
E-Mail: Petra.Becker@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: M 116
Tel.: 06571 14-2421
Fax: 06571 14-42421
E-Mail: info@bernkastel-wittlich.de
| Zimmer: V 1