Register für die Entsorgung von Abfällen

Als Abfallentsorger sind Sie verpflichtet Register über die Abfallentsorgung zu führen. Dazu erhalten Sie hier Informationen.  


Beschreibung

Abfallentsorger sind für alle von ihnen angenommenen Abfälle registerpflichtig. Die Registerpflicht gilt auch für Erzeuger, Besitzer, Händler und Makler gefährlicher Abfälle. Sie kann über die gesetzlich bestimmten Fälle hinaus auch im Einzelfall angeordnet werden.
Die Register beinhalten die Sammlung sämtlicher geführter abfallrechtlicher Unterlagen, d. h. hier Vorab- und Verbleibsnachweise, und bei nicht nachweispflichtigen Abfällen eigene Aufzeichnungen insbesondere zu Art, Menge und Entsorgungsweg der Abfälle.



Zuständigkeit

Zuständige Behörde ist die Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH.

Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz



Fristen

Abfallentsorger müssen die Belege mindestens 3 Jahre zur Einsicht bereithalten.



Rechtsgrundlage

§§ 23 - 25 Nachweisverordnung (NachwV)

§§ 49, 51 KrWG




verwandte Vorgänge


Ansprechpartner

SAM Sonderabfall-Management-Gesellschaft Rheinland-Pfalz mbH
Wilhelm-Theodor-Römheld-Straße 34
55130 Mainz

Tel.: +49 6131 98298-0
Fax: +49 6131 98298-22
E-Mail: info@sam-rlp.de
Web: www.sam-rlp.de/
 


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Quelle der Inhalte:
Landesportal RLP-Direkt