Sie wollen als Markscheider/in tätig werden? Dann müssen Sie sich anerkennen lassen.
Ausländische Berufsqualifikationen anerkennen
Wer in Rheinland-Pfalz eine Tätigkeit ausüben will, die nach dem Bundesberggesetz (BBergG) oder anderen Rechtsvorschriften Markscheiderinnen und Markscheidern vorbehalten ist, bedarf der Erstanerkennung als Markscheiderin oder Markscheider (Anerkennung) durch eine zuständige Bergbehörde (in RLP das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz) eines Bundeslandes. Liegt diese nicht vor, muss die Erstanerkennung beim Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz beantragt werden. Ob die Voraussetzung zur Ausübung dieser Tätigkeiten vorliegen wird von der zuständigen Behörde geprüft.
Die Erstanerkennung als Markscheider/in ist Voraussetzung in der BRD um vermessungstechnische Tätigkeiten im Bergbau auf Grundlage des Bundesberggesetzes durch führen zu können.
Bitte wenden Sie sich an das Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz.
Alternativ können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner in Rheinland-Pfalz wenden. Der Einheitliche Ansprechpartner ist eine öffentliche Stelle, über die Sie alle Verwaltungsverfahren und Formalitäten abwickeln können, die für die Aufnahme und Ausübung Ihrer Dienstleistungstätigkeit sowie für die Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation erforderlich sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Einheitlichen Ansprechpartner.
Landesamt für Geologie und Bergbau Rheinland-Pfalz
Einheitlicher Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten
Befähigung für den höheren Staatsdienst im Markscheidefach (sofern keine Versagungsgründe nach § 2 (2) Markscheidergesetz RLP vorliegen) oder eine außerhalb der Bundesrepublik Deutschland abgelegte Prüfung, sofern die Ausbildung und Prüfung nach Art und Umfang mit der Ausbildung und Prüfung für den höheren Staatsdienst im Markscheidefach gleichwertig sind.
Keine.
Ca. 4 Wochen.
Nach Zeitaufwand (gem. Nr 10.1 der Landesverordnung über die Gebühren der Bergverwaltung und des Geologischen Dienstes).
Besonderes Gebührenverzeichnis
Markscheidergesetz Rheinland-Pfalz
Ja.
Formloser Antrag.
IQ Landesnetzwerk Rheinland-Pfalz
Landesamt für Geologie und Bergbau
Emy-Roeder-Str. 5
55129 Mainz
Tel.: 06131 9254-0
Fax: 06131 9254-123
E-Mail: office@lgb-rlp.de
Web: www.lgb-rlp.de/startseite.html