Sie können für Ihre Rebflächen Umstrukturierungsbeihilfen beantragen.
Das mit EU-Mitteln finanzierte Umstrukturierungsprogramm bietet interessierten Winzerinnen und Winzern eine Chance, ihre Rebflächen bei der Wiederbepflanzung optimal an moderne Technik und zukünftige Markterfordernisse anzupassen.
Bitte wenden Sie sich an die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz.
Die Zuständigkeit obliegt der Kreisverwaltung.
Zur Erlangung von EU-Fördermittel, muss die zu fördernde Fläche vor der Maßnahme im Antrag Teil 1 (im Mai und September des Vorjahres) beantragt werden. Nach Durchführung der Vor-Ort-Kontrolle erfolgt die Erlaubnis zur Entfernung der Rebstöcke. Mit Antrag Teil 2 im Januar wird die geplante Maßnahme angezeigt. Nach Durchführung erfolgt die Fertigstellungsmeldung. Nach positiver Kontrolle erfolgt ein Bescheid.
Einreichung Teil 1: 31.05. un d 30.09.
Einreichung Teil 2: 31.01.
Es fallen keine Gebühren an.
Antrag Teil 1 und 2 im WIP der Landwirtschaftskammer online ausfüllen. Den Ausdruck bei der zuständigen Kreisverwaltung einreichen.
VERORDNUNG (EU) Nr. 1308/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATESvom 17. Dezember 2013
VERORDNUNGEN DELEGIERTE VERORDNUNG (EU) 2016/1149 DER KOMMISSION vom 15. April 2016
DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2016/1150 DER KOMMISSION vom 15. April 2016
§ 3 b Abs. 3 des Weingesetzes (WeinG)
Landesverordnung über die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen (RebflUmstV RP 2017)
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 32 - Veterinärdienst, Landwirtschaft und Weinbau
Tel.: 06571 14-1032
Fax: 06571 14-2509
E-Mail: veterinaeramt@bernkastel-wittlich.de
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Tel.: 06571 14-2168
Fax: 06571 14-42168
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Tel.: 06571 14-2417
Fax: 06571 14-42417
E-Mail: Sebastian.Wagner@Bernkastel-Wittlich.de
| Zimmer: V 11
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55543 Bad Kreuznach
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