Sie möchten sich von Ihrem Ehepartner scheiden lassen? Dann beachten Sie die Voraussetzungen für einen Scheidungsantrag.
Eine Ehe kann unabhängig von dem Verschulden eines Ehegatten geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Das ist der Fall, wenn die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und eine Wiederherstellung nicht mehr zu erwarten ist.
Ein Scheidungsverfahren ist nur mit anwaltlicher Vertretung möglich. Bei einer einvernehmlichen Scheidung ist es ausreichend, wenn ein Ehegatte eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt beauftragt. Sind sich die Eheleute über die Scheidung und/oder deren Folgesachen (Unterhalt, Sorgerecht etc.) nicht einig, sollten sich beide jeweils anwaltlich vertreten lassen.
Scheidungen lösen eine bestehende Ehe auf. Dies erfolgt unabhängig von den Beweggründen beider Ehepartner. Einem Scheidungsantrag geht in den meisten Fällen das sogenannte Trennungsjahr voraus.
Das für den Hauptwohnsitz eines oder beider Partner zuständige Amtsgericht. Das für Ihren Ort und Ihr Anliegen zuständige Familiengericht beim Amtsgericht finden Sie im Orts- und Gerichtsverzeichnis, das der Bund und die Länder gemeinsam pflegen.
Anwaltliche Beratung und Festsetzung des Scheidungsantrags
Im Gericht
Die Ehe ist gescheitert, wenn die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht und nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wieder herstellen. Dies wird unwiderlegbar vermutet, wenn
Außerdem kann das Gericht die Ehe unabhängig von der Dauer der Trennung scheiden, wenn die Fortsetzung der Ehe für den Antragsteller oder die Antragstellerin aus Gründen, die in der Person des anderen Ehegatten liegen, eine unzumutbare Härte darstellen würde.
Unter bestimmten Umständen sind Ausnahmen möglich.
Es fallen Gerichts- und Anwaltsgebühren nach den gesetzlichen Gebührenordnungen an. Der für die Gebührenhöhe maßgebliche Verfahrenswert wird vom Gericht festgesetzt und richtet sich nach den Einkommens- und Vermögensverhältnisse der Ehegatten.
Möglicherweise benötigt Ihr Anwalt oder Ihre Anwältin weitere Unterlagen von Ihnen. Es empfiehlt sich daher eine umfassende Rechtsberatung.
§§1564 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 43 Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)
Im Vorfeld und als Voraussetzung einer Scheidung sind verschiedene Angelegenheiten zu regeln und Fristen zu beachten. Sinnvollerweise lassen Sie sich von einer Anwältin oder einem Anwalt beraten.
Wenn Ihnen die erforderlichen finanziellen Mittel für eine Rechtsberatung oder gegebenenfalls einen Prozess fehlen, dann empfiehlt sich ein Antrag auf Beratungs- oder Prozesskostenhilfe beim zuständigen Amtsgericht.
Beratungs- und Prozesskostenhilfe