Eintragung fachkundiger Personen in eine Liste beziehungsweise Aufnahme in ein Verzeichnis.
Voraussetzungen sind:
Bitte wenden Sie sich an die Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz.
Sie können sich auch an den Einheitlichen Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten wenden.
Link auf die Ingenieurkammer-Kammer Rheinland-Pfalz
Einheitlicher Ansprechpartner in Verwaltungsangelegenheiten
Die Eintragung in die Liste beziehungsweise in das Verzeichnis haben innerhalb einer Frist von drei Monaten zu erfolgen.
300 - 50 Euro gemäß Kostenordnung der Ingenieurkammer (siehe www.ing-rlp.de).
Die erforderlichen Unterlagen ergeben sich aus der Landesverordnung über den Nachweis der Fachkunde.
Widerspruch beim Eintragungsausschuss.
Schriftlich oder elektronisch. Formulare auf Internetseite der Ingenieurkammer.
Niedergelassene Personen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, die vergleichbare Anforderungen nicht erfüllen mussten, bedürfen einer Bescheinigung. Sie sind in einem Verzeichnis zu führen.
Ingenieurkammer Rheinland-Pfalz
Schusterstraße 46 - 48
55116 Mainz
Tel.: +49 6131 95986-0
Fax: +49 6131 95986-33
E-Mail: info@ing-rlp.de
Web: www.ing-rlp.de